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Angelika Schumann-Bengfort
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USt-IdNr
307/5161/1447 Finanzamt Borken

Rechtsanwältin

Berufsbezeichnung
Rechtsanwältin, Fachanwältin; verliehen durch das Justizministerium des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen
Zuständige Kammer
Rechtsanwaltskammer Hamm, Ostenallee 18, 49063 Hamm
Zuständige Aufsichtsbehörde
Rechtsanwaltskammer Hamm, Ostenallee 18, 49063 Hamm
Berufsrechtliche Regelungen
  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
  • Fachanwaltsordnung (FAO)
  • Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE-Berufsregeln)

Die anzuwendenden berufsrechtlichen Regelungen finden Sie unter der Rubrik „Berufsrecht und Rechtsprechung“ – Informationspflichten nach §5 TMG - auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de oder unter anwaltverein.de/de/praxis/berufsrecht.

Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Hamm (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. §. 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) Rauchstraße 26, 10787 Berlin (schlichtungsstelle@s-d-r.org).

Notarin

Berufsbezeichnung
Notarin
Zuständige Kammer
Westfälischen Notarkammer, Ostenallee 18, 59063 Hamm
Zuständige Aufsichtsbehörde
Präsident des Landgerichts Münster, Am Stadtgraben 10, 48143 Münster
Berufsrechtliche Regelungen
  • Bundesnotarordnung (BNotO)
  • Beurkundungsgesetz (BeurkG)
  • Dienstordnung für Notare (DONot)
  • Kostenordnung (KostO)
  • Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)

Die anzuwendenden berufsrechtlichen Regelungen finden Sie auf der Homepage der Bundesnotarkammer unter www.notar.de.

Berufshaftpflichtversicherung

AXA Versicherung AG, Colonia-Allee 10-20, 51067 Köln
mit räumlichen Geltungsbereich für Europa.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus §51 BRAO.

Notarinnen und Notare sind aufgrund der Bundesnotarordnung verpflichtet eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergebe sich aus § 19 a BNotO.

Haftungsausschluss

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